Lohnsenkung per Gesetz muss gestoppt werden

Viele Arbeitnehmende kommen kaum über die Runden, obwohl sie Vollzeit arbeiten. Deshalb hat das Stimmvolk in einigen Kantonen gesetzliche Mindestlöhne eingeführt. Denn ein Lohn muss zum Leben reichen. Nun will die Wirtschaftskommission des Nationalrats eine Gesetzesrevision durchsetzen, die kantonale Mindestlöhne aushebelt. Das führt unmittelbar zu Lohnsenkungen für tausende Arbeitnehmende. Und auch kommende Volksentscheide in weiteren Kantonen werden im Voraus ausgehöhlt. Diesen Angriff auf Arbeitnehmende in Tieflohnbranchen muss der Nationalrat stoppen. 

Lohnkürzungen in Tieflohnbranchen drohen

Sollte das Parlament der Kommission folgen, drohen tausenden Arbeitnehmenden in mehreren Tieflohnbranchen wie der Gastronomie oder dem Coiffeur-Gewerbe erhebliche Einkommenseinbussen. Die Folge wären eine Zunahme der Anzahl Working poor und höhere Ausgaben bei der Sozialhilfe in den Kantonen. Denn die Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen GAV können insbesondere in besonders teuren Kantonen wie Genf kein Leben ohne Ergänzungsleistungen garantieren.

Angriff auf Föderalismus und direkte Demokratie 

Der Gesetzesentwurf sieht vor, allgemeinverbindliche GAV über kantonales Recht zu stellen und damit in die kantonale Zuständigkeit für Sozialpolitik, insbesondere die Festlegung von Mindestlöhnen, einzugreifen. Ein allgemeinverbindlicher GAV hätte Vorrang vor kantonalen GAV, kantonalen Gesetzen und sogar Kantonsverfassungen. Dies wäre ein Eingriff in das föderalistische System und die Autonomie der Kantone. Dadurch würden vergangene Volksentscheide in den Kantonen aufgehoben, wo Mindestlöhne von der Bevölkerung als sozialpolitische Massnahme beschlossen wurden. Aber auch kommende Abstimmungen würden inhaltlich ausgehöhlt, denn in vielen Kantonen stehen Abstimmungen über Mindestlöhne an. 

Nationalrat muss korrigieren 

Kantonale Mindestlöhne, die in Volksabstimmungen von der Bevölkerung als sozialpolitische Massnahme beschlossen wurden, würden mit der gesetzlichen Änderung in verfassungswidriger Weise aufgehoben. Das Plenum des Nationalrats muss jetzt diese gefährliche Übung abbrechen.